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Plakatierung

Beschreibung

Das Aufstellen / Anbringen von Werbeplakaten / Plakaten / Großraumplakate für Politische Veranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen auf städtischer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003 genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung wird für eine bestimmte Anzahl von Plakaten für einen bestimmten Zeitraum erteilt.

Downloadbereich

  • Antrag auf Erteilung einer Plakatierung

Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003

Die unerlaubte Aufstellung von Werbeplakaten / Großraumplakaten für Veranstaltungen auf städtischer Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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