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Zwischenzähler

Beschreibung

Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch einen ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen, der durch das von der Stadt Monschau beauftragtes Unternehmen (Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach) eingebaut wird.

Wassermengen, die nachweislich nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden (sog. Wasserschwundmengen), bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassermenge unberücksichtigt (z.B. für Gartenbewässerung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen zur Tränkung der Tiere). Schwimmbäder und Pools sind ausgeschlossen.

Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.

Für den Einbau von Zwischenzählern und die Feststellung/Abrechnung der zusätzlichen bzw. zurückgehaltenen Wassermengen ist eine Gebühr in Höhe von 16,80 €/Jahr zu entrichten.

Im Hinblick auf den ab dem kommenden Jahr stattfindenden turnusmäßigen Zählerwechsel im Stadtgebiet Monschau werden z. Zt. Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes moderner Zähler (mit Fernauslesung) angestellt. Die Vordrucke für den Zwischenzählereinbau nebst Informationen zum Einbau stehen daher aktuell im Downloadbereich nicht zur Verfügung. Sofern Sie den Einbau eines Zwischenzählers (Viehhaltung/Gartenbewässerung) beabsichtigen, werden Sie gebeten, sich mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung zu setzen.
 

Downloadbereich

  • Antrag Abmeldung Zwischenzähler
  • Information Regenwassernutzungsanlagen

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson