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Eheschließung, Trauung

Beschreibung

Der Heirat eines Paares geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die Anmeldung der Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

Die Anmeldung der Eheschließung ist von beiden Eheschließenden beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen der Eheschließenden durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu dann eine Vollmacht.

Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass der Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei einer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor dem Wunschtermin erfolgen kann.

Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist.

Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.

Trauzeugen oder Trauzeuginnen?
Es liegt im Ermessen des Brautpaares, ob bei der Heirat Trauzeugen/Trauzeuginnen dabei sind. Es können ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.

Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.


Downloadbereich

  • Vollmacht zur Anmelduing der Eheschließung

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Paare. Daher kann dies oft sehr unterschiedlich sein.

Grundsätzlich sind jedoch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung

Zu den im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen gibt die zuständige Standesbeamtin gerne nähere Auskünfte.

Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Nähere Informationen zu den Trauorten finden Sie hier.

Die Höhe der Kosten für die Eheschließung ist ebenfalls von den persönlichen Verhältnissen des Paares abhängig.

Die Kosten für die Anmeldung, wenn beide Partner die deutsche Staatsbürgerschaft haben, betragen 40,00 €.

Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Familienstammbuch, Eheurkunde, Samstagstrauung, Raummiete usw.

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