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Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie erhalten Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung
oder
- haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen)
Alle weiteren Informationen zum Rundfunkbeitrag finden auf folgender Seite: Der Rundfunkbeitrag
Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Monschau.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02472 81-241
- E-Mail:
- agnes.kirch@stadt.monschau.de