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Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie erhalten Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung

oder

  • haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen)

Alle weiteren Informationen zum Rundfunkbeitrag finden auf folgender Seite: Der Rundfunkbeitrag

Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Monschau.

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