Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie erhalten Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung
oder
- haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen)
Alle weiteren Informationen zum Rundfunkbeitrag finden auf folgender Seite: Der Rundfunkbeitrag
Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Monschau.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro
-
- Straße: Laufenstraße Hausnummer: 84
- PLZ: 52156 Ort: Monschau
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02472 81-241
- E-Mail:
- agnes.kirch@stadt.monschau.de