BIS: Suche und Detail

Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie erhalten Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung

oder

  • haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen)

Alle weiteren Informationen zum Rundfunkbeitrag finden auf folgender Seite: Der Rundfunkbeitrag

Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Monschau.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

  • Bürgerbüro
      • Straße: Laufenstraße Hausnummer: 84
      • PLZ: 52156 Ort: Monschau

Zuständige Kontaktpersonen