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Grundsteuer A + B
Beschreibung
Die Besteuerung der Grundstücke/ Gebäude wird unterteilt in:
- die Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft und
- die Grundsteuer B für alle anderen Flächen
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die durch das Finanzamt Aachen-Kreis vorgenommen wird. Auf Grund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides erhebt die Stadt Monschau, unter Anwendung der entsprechenden Hebesätze, die Grundsteuer A oder B.
Der Abgabenbescheid der Stadt Monschau stellt lediglich den Folgebescheid zum Grundlagenbescheid des Finanzamtes dar.
Einwendungen gegen die Bewertung des Grundbesitzes sind daher unmittelbar an das Finanzamt Aachen-Kreis, Krefelder Straße 210 in 52070 Aachen zu richten.
Aktuelle Hebesätze der Stadt Monschau:
Grundsteuer A = 450 %
Grundsteuer B = 820 %
Informationen zur Grundsteuerreform
Zuständige Behörde:
Finanzamt Aachen-Kreis
Krefelder Str. 210
52070 Aachen
Telefon Grundsteuer- Hotline: 0241 469-1959
Downloadbereich
- Einzugsermächtigung
Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de und in dem Video:
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-231
- E-Mail:
- ursula.koestner@stadt.monschau.de