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Grundsteuer A + B

Beschreibung

Die Besteuerung der Grundstücke/ Gebäude wird unterteilt in:

  • die Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft und
  • die Grundsteuer B für alle anderen Flächen

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die durch das Finanzamt Aachen-Kreis vorgenommen wird. Auf Grund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides erhebt die Stadt Monschau, unter Anwendung der entsprechenden Hebesätze, die Grundsteuer A oder B.

Der Abgabenbescheid der Stadt Monschau stellt lediglich den Folgebescheid zum Grundlagenbescheid des Finanzamtes dar.

Einwendungen gegen die Bewertung des Grundbesitzes sind daher unmittelbar an das Finanzamt Aachen-Kreis, Krefelder Straße 210 in 52070 Aachen zu richten.

 

Aktuelle Hebesätze der Stadt Monschau:

Grundsteuer A = 450 %

Grundsteuer B = 820 %

 

Informationen zur Grundsteuerreform

Zuständige Behörde:               

Finanzamt Aachen-Kreis
Krefelder Str. 210
52070 Aachen

Telefon Grundsteuer- Hotline: 0241 469-1959    

 

Downloadbereich

  • Einzugsermächtigung

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de und in dem Video:
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB

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Zuständige Kontaktpersonen