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Gewerberecht

Beschreibung

Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt in eine erfolgreiche Selbständigkeit. Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.

Ein Gewerbe ist jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegt ist.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),
  • Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder
  • die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern
  • bei Anmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden
  • bei Gesellschaften oder Vereinen: Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung
  • bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
  • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:* Erlaubnis (z. B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

*Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.

 

Die Informationen seitens des Finanzamtes Aachen-Kreis für Existenzgründer/Existenzgründerinnen finden Sie im Downloadbereich.

 

Downloadbereich

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeummeldung
  • Gewerbeabmeldung
  • Flyer Existenzgründer Finanzamt
  • Gewerbe Beiblatt

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  3. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
  4. der Betrieb aufgegeben wird.

Die Gebühr für Anmeldung- und Ummeldung des Gewerbes beträgt: 

a) natürliche Personen  (auch GbR und OHG) = 26,00 €
b) juristische Person (GmbH, GmbH & Co KG etc.) = 33,00 €
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen = 13,00 €

Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.

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