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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Beschreibung

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden unter anderem benötigt, wenn ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragt oder an einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen werden soll.

Der Auszug kann sowohl für natürliche Personen (zum Beispiel Inhaber von Firmen, Geschäftsführer) als auch für juristische Personen oder Personenvereinigungen ausgestellt werden. Inhaltlich unterscheiden sich diese Auszüge nicht. Bitte beachten Sie jedoch die untenstehenden Hinweise zu den unterschiedlichen Voraussetzungen und dem unterschiedlichen Antragsverfahren.
 

Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Sie können sich den Behördengang auch sparen und den Gewerberegisterauszug online beantragen. Mit dem elektronischen Personalausweis und dem entsprechenden Kartenlesegerät ist dies unter nachfolgendem Link möglich: www.bundesjustizamt.de

§ 149, 150 Gewerbeordnung

  • Personalausweis

Für die Auskunft aus dem Online-Portal:

  •  elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Kartenlesegerät

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €.

Onlinedienstleistungen

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