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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Kurzbeschreibung

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Dabei sind auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können von außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Dieser Personenkreis wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aufgenommen. Der Antrag ist bei der Gemeindebehörde zu stellen, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war.

Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche und zum Antrag finden Sie hier.

§ 6 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, § 17 Europawahlordnung

Ob in Ihrem Fall - neben dem Antrag - weitere Unterlagen beizufügen sind, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Antragsformular.

Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein.

Der Antrag wird in der Regel am (Werk-)Tag des Eingangs bearbeitet und die Briefwahlunterlagen zeitnah versandt, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen