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Abwasserbeseitigungsgebühren

Beschreibung

Schmutzwassergebühren

Die Schmutzwassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten bzw. überbauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

Grundflächen, auf denen sich Gebäude oder Überdachungen befinden, gelten als bebaute Grundstücksflächen.

Befestigte Grundstücksflächen sind z.B. betonierte, asphaltierte und gepflasterte Grundstücksteile.

Änderungen oder Ermäßigungen des Niederschlagswassers wird ab dem Ersten des Monats, der der Änderung oder dem Ermäßigungstatbestand folgt, frühestens jedoch ab dem Monatsersten nach der Antragstellung berücksichtigt.

Die Niederschlagwassergebühr wird durch den Erhebungsbogen berechnet.

Schmutzwasser:

  • § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
  • § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

Niederschlagswasser:

  • § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes 

Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 beträgt 6,82 €/m³

Die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 beträgt 1,60 € je m² bebaute bzw. versiegelte abflusswirksame Fläche.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen