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Fundbüro
Beschreibung
Fundsachen
Kleine Fundsachen wie beispielsweise Schlüssel, Brillen, Geldbörsen… aber auch große wie z. B. Fahrräder oder Koffer können gerne im Bürgerbüro (Fundbüro) abgegeben werden. Diese Fundsachen werden für mindestens 6 Monate sicher aufbewahrt und bis zu dieser Frist an den Empfangsberechtigten herausgegeben.
Eigentumserwerb des Finders
Mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt die/der Finder/in Eigentum an der Sache, wenn ihm/ihr bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich diese/r bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB).
§ 973 Abs. 1 BGB
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-280
- E-Mail:
- martin.kuck@stadt.monschau.de