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Fundbüro

Beschreibung

Fundsachen

Kleine Fundsachen wie beispielsweise Schlüssel, Brillen, Geldbörsen… aber auch große wie z. B. Fahrräder oder Koffer können gerne im Bürgerbüro (Fundbüro) abgegeben werden. Diese Fundsachen werden für mindestens 6 Monate sicher aufbewahrt und bis zu dieser Frist an den Empfangsberechtigten herausgegeben.

 

Eigentumserwerb des Finders

Mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt die/der Finder/in Eigentum an der Sache, wenn ihm/ihr bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich diese/r bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB).

§ 973 Abs. 1 BGB

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen