Suche
Denkmalschutz / Denkmalpflege
Beschreibung
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Monschau ist zuständig für alle Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz. So können hier Anträge zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gestellt oder auch Anträge zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG gestellt werden. Im Übrigen werden bei komplexeren Problemstellungen Beratungen und Ortstermine mit der Gebietsbeauftragten des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vermittelt.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.
Genehmigung nach § 9 DSchG
Vor Veränderungen, die ein Denkmal oder die Umgebung eines Denkmals betreffen, ist eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW) erforderlich. Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich zu stellen. Es müssen alle zur Beurteilung erforderlichen Informationen enthalten sein, hierzu können z.B. auch Zeichnungen oder Fotos erforderlich werden.
Das Erlaubnisverfahren ist zur Zeit noch gebührenfrei.
Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG
Voraussetzung zur Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG ist unter anderem die vorläufige bzw. endgültige Eintragung als Baudenkmal oder Lage innerhalb einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung. Zudem muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Arbeiten, die ohne Erlaubnis durchgeführt oder begonnen wurde, sind nicht bescheinigungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine Erlaubnis nachträglich erteilt wurde.
Jegliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten für Baudenkmäler und das Grundstück sind grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig. Gleiches gilt für Leistungen und Arbeiten, die unentgeltlich erbracht wurden sowie Kosten für Außenanlagen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Baudenkmals sind. Auch Kosten für Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Lampen, werden nicht berücksichtigt.
Ab einer Bescheinigungssumme von 5.000,- € wird eine Gebühr erhoben (0,25 % bis 1 % der Bescheinigungssumme).
Förderung:
Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sowie zahlreiche Ehrenamtliche leisten einen großen Beitrag zum dauerhaften Erhalt unseres kulturellen Erbes. Dazu setzen sie sich mit hohem persönlichen, ideellen, fachlichen und finanziellen Engagement ein.
Häufig wissen Eigentümerinnen und Eigentümer, potenzielle Erwerber von Denkmälern oder Vereine nicht, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Daher soll die Broschüre "Denkmalförderprogramm 2023" einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in Form von Förderprogrammen, Darlehen und Steuererleichterungen bieten.
Diese Broschüre finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- Homepage der Stadt Monschau
- LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
- LVR-Amt für Bodenkmalpflege im Rheinland
- Bezirksregierung Köln
- Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Downloadbereich
- Antrag Steuerbescheinigung
- Information zur Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen
- Programmaufruf Denkmalbehörde
- Denkmalliste der Stadt Monschau
- Genehmigung nach § 9 DSchG
- Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Wirtschaftsförderung, Denkmalschutz
-
- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02472 81-306
- E-Mail:
- gerlinde.richter@stadt.monschau.de