Suche
Übernachtungsabgabe
Beschreibung
Einführung einer Übernachtungsabgabe ab 01.01.2026
Der Rat der Stadt Monschau hat am 08.07.2025 die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe ab dem 01.01.2026 beschlossen.
01 Was ist die Übernachtungsabgabe?
Die Übernachtungsabgabe entspricht als Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben dem Typus einer Aufwandsteuer wie bspw. die Hundesteuer oder Zweitwohnungssteuer.
Mit ihr wird eine Verwendung finanzieller Mittel (Übernachtungsentgelt) für den persönlichen Lebensbedarf, in der eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt (Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb), besteuert.
02 Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Erhebung?
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe in der Stadt Monschau vom 28.07.2025.
Die Satzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Monschau unter folgendem Pfad: https://www.monschau.de/Rathaus/Ortsrecht und Satzungen.
03 Ab wann sind Übernachtungen abgabepflichtig?
Alle entgeltlichen Übernachtungen, die ab dem 01.01.2026 im Gebiet der Stadt Monschau getätigt werden, sind abgabepflichtig.
04 Was ist ein Beherbergungsbetrieb?
Beherbergungsbetriebe sind beispielsweise Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Privatwohnungen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze oder ähnliche Einrichtungen, die kurzfristige entgeltliche Beherbergungsmöglichkeiten anbieten.
05 Sind beruflich zwingende Übernachtungen von der Übernachtungsabgabe ausgenommen?
Nein, die Übernachtungsabgabe fällt auch bei beruflich veranlassten Übernachtungen an.
06 Welche Ausnahmen von der Übernachtungsabgabe gibt es?
Von der Übernachtungsabgabe ausgenommen sind:
a) Übernachtungen auf dem Jugendzeltplatz Dreistegen, dem DPSG Jugendzeltplatz Widdau (Grünental) und Aufenthalte im Rahmen von Klassenfahrten / Schulfahrten einschließlich des Begleitpersonals.
b) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 v.H. und höher und deren Begleitperson unterfallen der Abgabe nicht.
07 Wie hoch ist die Übernachtungsabgabe?
Die Abgabe beträgt 2,50 € pro Person und Nacht.
08 Wer ist Abgabenschuldner und wer ist Abgabenentrichtungspflichtiger?
Abgabenschuldner ist der Beherbergungsgast. Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist Abgabenentrichtungspflichtiger. Das heißt, er muss die Übernachtungsabgabe vom Beherbergungsgast einziehen und anschließend an die Stadt Monschau abführen, sofern der Beherbergungsgast nicht rechtsverbindlich erklärt, dass eine Ausnahme von der Übernachtungsabgabe vorliegt (siehe Punkt 06).
Der Betreiber ist unter anderem auch verpflichtet, dem Fachbereich Steuern und Abgaben Beginn und Ende der Betriebstätigkeit vorab mitzuteilen.
Wenn der Abgabenentrichtungspflichtige den Pflichten zur Einziehung und Entrichtung der Übernachtungsabgabe sowie zur Nachweisführung nicht ausreichend nachkommen sollte, kann er neben dem Abgabenschuldner (Gast) in die Haftung genommen werden.
Die Pflichten des Abgabenentrichtungspflichtigen sind im Einzelnen in § 7 der Satzung zur Erhebung einer Übernachtungsabgabe im Gebiet der Stadt Monschau vom 28.07.2025 geregelt.
09 Wie läuft das Verfahren zur Abgabenerhebung ab 2026 ab?
Für alle Beherbergungen, die ab dem 01.01.2026 im Monschauer Stadtgebiet stattfinden, wird die Übernachtungsabgabe im Steueranmeldeverfahren erhoben.
Hiernach ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes bzw. der Abgabenentrichtungspflichtige verpflichtet, bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Fachbereich Steuern und Abgaben abzugeben.
Die Stadt Monschau stellt zu Beginn des kommenden Jahres entsprechende Formulare bereit, die online ausgefüllt oder als PDF heruntergeladen und eingereicht werden können.
10 Haften die Beherbergenden gegenüber der Stadt Monschau?
Die Beherbergenden haften gegenüber der Stadt Monschau für den vollständigen und richtigen Einzug der Übernachtungsabgabe und sollten deshalb auch im eigenen Interesse ihre Gäste auf die Übernachtungsabgabe bereits beim Buchen hinweisen.
11 Wie wird der Gast über die Übernachtungsabgabe informiert?
Es steht dem Betrieb frei, wie er über die Abgabepflicht informiert. Ein Hinweis in den Buchungsangeboten, z.B. in den Anbieterportalen, sollte frühzeitig erfolgen.
Die Abrechnung der Abgabe mit dem Gast erfolgt für den Betrieb eigenverantwortlich; hierzu können die vorhandenen Abrechnungsprogramme genutzt oder die Abgabe als Bestandteil in die Rechnung aufgenommen werden.
12 Werden die beim Beherbergungsbetrieb eingereichten Erklärungen überprüft? Wer ist verantwortlich, wenn ein Gast falsche Angaben macht?
Erklärt der Beherbergungsgast, dass seine Beherbergung nicht abgabenpflichtig ist, da ein Befreiungsgrund vorliegt, ist diese Erklärung vom Beherbergungsbetrieb aufzubewahren und dem Steueramt auf Verlangen vorzulegen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim Beherbergungsgast.
13 Verstößt das Einholen der Erklärungen des Gastes gegen die Datenschutzbestimmungen?
Nein.
Entsprechende Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite der Stadt Monschau unter folgendem Pfad: https://www.monschau.de/datenschutz/
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
-
- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02472 81-230
- E-Mail:
- doris.wendorff@stadt.monschau.de