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Sondernutzungen
Beschreibung
Sondernutzung ist jede Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, die den Verkehrsfluss und wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes nicht übermäßig einschränkt. Sondernutzung ist grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Sondernutzungen sind z.B.:
- Aufstellung eines Containers, Baugerüstes, Arbeitswagens
- Aufstellung einer Baumaschine, Baubude
- Aufstellung eines Straßen-Cafés (z.B. Marktplatz)
Die Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Der Antrag sollte in der Regel mindestens 2 Wochen vor der Nutzung gestellt werden. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4 - 8 Wochen vor Beginn).
Eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes erheblich eingeschränkt wird. Dann handelt es sich um eine übermäßige Straßennutzung, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung vom Amt 61 - Straßenbau und Verkehrslenkung - der StädteRegion Aachen bedarf.
Die Tatbestandsmerkmale der übermäßigen Straßennutzung liegen vor (§ 29 Straßenverkehrsordnung), wenn die Straße wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr eingeschränkt wird und dadurch der gängige Verkehrsfluss beeinflusst wird.
Übermäßige Straßennutzungen sind z.B.:
- Radrennen
- Mannschaftsfahrten
- motorsportliche Veranstaltungen
- vergleichbare Veranstaltungen
Die Tatbestandsmerkmale der Ausnahmegenehmigung (§ 46 Straßenverkehrsordnung) sind erfüllt, wenn Hindernisse auf die Straße gebracht werden. Dies liegt vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes durch Hindernisse, die auf die Straße gebracht werden oder auf der Straße liegen gelassen werden, eingeschränkt wird.
Der Antrag auf übermäßige Straßennutzung oder Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden: Straßenbau und Verkehrslenkung - Serviceportal StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)
Downloadbereich
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Sondernutzungssatzung
- Sondernutzungssatzung der Stadt Monschau
- Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW
- Straßenverkehrsordnung
Der Antrag für die Erteilung einer Sondernutzung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden.
Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer sowie nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02472 81-225
- E-Mail:
- alexander.carls@stadt.monschau.de