BIS: Suche und Detail

Abwassergebühren

Beschreibung

Entwässerung

In Monschau wird das Abwasser in Trenn- und Mischsystemen fortgeleitet, d.h. beim Trennsystem, wird das häusliche Schmutzwasser über den Schmutzwasserkanal zur Kläranlage des Wasserverband Eifel-Rur (WVER) transportiert und das anfallende Regenwasser der bebauten und befestigten Flächen wird mittels Regenwasserkanäle in das nächste Gewässer eingeleitet. Mittels des Mischsystems, wird das Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal der Kläranlage zugeführt. Im Gebiet mit Mischsystem ist für jedes Grundstück nur eine Grundstücksanschlussleitung herzustellen. In Gebieten mit Trennsystem ist je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Regenwasser herzustellen.

Kanalbestandsplan

Zum Einleiten von Abwasser in die öffentlichen Entwässerungsanlagen benötigen Sie Angaben darüber, ob bereits ein Anschluss in Ihrer Straße vorhanden ist, die genaue Lage und Höhe unserer Leitungen oder ob ein Anschluss erst hergestellt werden muss. Bei der Kanalkatasterauskunft erhalten Sie einen Auszug aus dem digitalen Kanalbestandsplan. Der Kanalbestandsplan kann per E-Mail oder auch telefonisch beim zuständigen Fachamt beantragt werden.

 

Schmutzwassergebühren

Die Schmutzwassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten bzw. überbauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

Grundflächen, auf denen sich Gebäude oder Überdachungen befinden, gelten als bebaute Grundstücksflächen.

Befestigte Grundstücksflächen sind z.B. betonierte, asphaltierte und gepflasterte Grundstücksteile.

Änderungen oder Ermäßigungen des Niederschlagswassers wird ab dem Ersten des Monats, der der Änderung oder dem Ermäßigungstatbestand folgt, frühestens jedoch ab dem Monatsersten nach der Antragstellung berücksichtigt.

Die Niederschlagwassergebühr, wird durch den Erhebungsbogen berechnet.

Schmutzwasser:

  • § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
  • § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

Niederschlagswasser:

  • § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes 

Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 beträgt 6,82 €/m³

Die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 beträgt 1,60 € je m² bebaute bzw. versiegelte abflusswirksame Fläche.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung