BIS: Suche und Detail

Fischereischeine

Beschreibung

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Jugendliche müssen im Besitz eines Jugendfischereischeins sein. Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Fischereiprüfung informieren Sie sich bitte bei der StädteRegion Aachen.

Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschließlich dem laufenden Jahr.

Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischereiprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung von Inhaber/innen eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein wird immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert.

Bei belgischen Staatsangehörigen ist die Gültigkeit des Fischereischeines immer auf ein Jahr begrenzt!
Gebühr = 16 € (kann bar oder per deutscher EC-Karte gezahlt werden). 

 

Arten der Fischereischeine

  • Jugendfischereischein (für 10 bis 14-Jährige und 15-Jährige ohne Fischereiprüfung). Gültig 1 Jahr (nur gültig in Begleitung eines/einer Fischereischeininhabers/in).

  • Fischereischein
    Gültig 1 oder 5 Jahre.
    Für alle Personen ab 14 Jahren mit erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung.

  • Sonderfischereischein (für Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können).
    Gültig 1 oder 5 Jahre (nur gültig in Begleitung eines/einer Fischereischeininhabers/in).

Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins:

  • Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
  • Prüfungszeugnis
  • 1 Lichtbild
  • aktueller Fischereischein zur Verlängerung
  • Gebühr in Höhe von 16,00 € oder 48,00 € (kann bar oder per Karte gezahlt werden)


Folgende Unterlagen werden bei Ausstellung/Verlängerung eines Jugendfischereischeins benötigt:

  • Antrag mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
  • Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
  • 1 Lichtbild
  • Gebühr in Höhe von 8,00 € (kann bar oder per Karte gezahlt werden)


Folgende Unterlagen werden bei Ausstellung eines Sonderfischereischeines benötigt:

  • Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
  • 1 Lichtbild
  • Nachweis des Arztes über den Wegfall der Fischereiprüfung
  • Gebühr in Höhe von 16,00 € oder 48,00 € (kann bar oder per Karte gezahlt werden)

Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

Fischereischein (1 Jahr Gültigkeit)    =          16 €

Fischereischein (5 Jahre Gültigkeit)  =          48 €

Jugendfischereischein                       =            8 €          

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen