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Flüchtlingsangelegenheiten
Beschreibung
Die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen erfolgt grundsätzlich dezentral im Stadtgebiet in Übergangswohnheimen und Übergangswohnungen, die von der Stadt Monschau zur Verfügung gestellt werden. Ob eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eigenständige Wohnung erfolgen kann, hängt grundsätzlich von besonderen Bedarfen und davon ab, wo freie Kapazitäten vorhanden sind.
Die Leistungen erfolgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Sozialamt
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02472 81-238
- E-Mail:
- mt.maassen@stadt.monschau.de