Suche
Kinderreisepass
Beschreibung
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt durch den Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und ist mit einem Lichtbild zu versehen.
Bereits seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist bei einem gültigen Dokument nach wie vor möglich.
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich einen Kinderreisepass zu beantragen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) und/oder einen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise aus dem „Merkblatt Kinderreisepass“. Sie finden dieses im Downloadbereich.
Downloadbereich
- Antrag Kinderreisepass
- Merkblatt Kinderreisepass
WICHTIGE INFORMATION:
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt!
Passgesetze des Bundes und des Landes NRW
- Alter Kinderreisepass oder bei der erstmaligen Beantragung die Geburtsurkunde des Kindes.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
- Gültiges Ausweisdokument der Sorgeberechtigten.
- Bei gemeinsamem Sorgerecht: Zustimmungserklärung (siehe Download) und Ausweise beider Sorgeberechtigten.
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Monschau
- Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Die Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich immer erforderlich, unabhängig vom Alter.
- Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €, für die Verlängerung beträgt die Gebühr 6,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02472 81-235
- E-Mail:
- svenja.kaulartz@stadt.monschau.de
-
- Telefon:
- 02472 81-241
- E-Mail:
- agnes.kirch@stadt.monschau.de