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Meldebescheinigung

Beschreibung

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken und Vereinen.

Die Bescheinigung enthält z. B. folgende Daten:

  • Doktorgrad
  • Familienname
  • Vorname
  • aktuelle bzw. bei abgemeldeten Personen ehemalige Anschrift.


Beantragung im Bürgerbüro:

Sie kann im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt.

Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.


Onlineantrag:

Gerne kann im hiesigen Meldeamt die Meldebescheinigung ausgestellt und hinterlegt werden. Diese kann dann unter Vorlage eines Ausweisdokuments sowie gegen Bezahlung der anfallenden Gebühr abgeholt werden.

 

Verwandte Dienstleistungen

Erweiterte Meldebescheinigung

  • § 18 Bundemeldegesetz (BMG)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5 des Allgemeinen Gebührentarif.

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes.

Personalausweis oder Reisepass

Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

Die erweiterte Meldebescheinigung kostet 9,00 €.

Für Rentenzwecke ist sie gebührenfrei, sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen.

Onlinedienstleistungen

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  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

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Zuständige Einrichtung