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Vorläufiger Reisepass

Beschreibung

Vorläufige Reisepässe können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in unserer Stadt liegt. Sollten Sie im Ausland wohnen und den vorläufigen Reisepass hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde).

ACHTUNG: Aus produktionstechnischen Gründen kann diese Frist (3 Tage) jedoch nicht garantiert werden. Ist abzusehen, dass der neue Reisepass für Sie nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie im Bürgerbüro sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Reisepass, der maximal ein Jahr gültig ist. Beachten Sie jedoch, dass vorläufige Reisepässe nicht von allen Staaten für eine Einreise anerkannt werden.

Bei dem Expresspass handelt es sich um einen regulären elektronischen Pass mit dem Höchststand an Fälschungssicherheit. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Wir weisen darauf hin, dass für den Expresspass eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonders dringenden Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber oder die Passbewerberin sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Dies weisen Sie bei der Beantragung bitte nach. Der vorläufige Reisepass wird durch das Bürgerbüro ausgestellt. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen wir eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.


Downloadbereich

  • Antrag Minderjährige 
  • Merkblatt

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW.

  • Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Personalausweis bei Unstimmigkeiten im Melderegister
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Reisepass, wenn vorhanden, ansonsten Personalausweis
  • Nachweise der Dringlichkeit (z.B. Buchungsbestätigung Reiseveranstalter)

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

Die Kosten betragen 26,00 €. (Ein Jahr gültig)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen