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Windelsack

Beschreibung

Ersatz für Windelsäcke

An Stelle der bisher vergünstigt ausgegebenen Windelsäcke für Kleinkinder (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) und Inkontinenz-Patienten, werden seit Beginn des Jahres 2024 bei jeder Leerung des Restmüllgefäßes „15 kg als Gutschrift“ gewährt.

Die als Gutschrift gewährte Abfallmenge wird bei der Verbrauchsabrechnung zur Abfallgebühr im Grundbesitzabgabenbescheid berücksichtigt.

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