Zuschuss Windelentsorgung
Beschreibung
Zuschuss für die Windelentsorgung
An Stelle der bis Ende 2023 vergünstigt ausgegebenen Windelsäcke für Kleinkinder (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) und Inkontinenz-Patienten wird für das Jahr 2025 (rückwirkend) eine Gutschrift in Form einer Pauschale gewährt.
Die Pauschale beträgt 83,20 € je anspruchsberechtigter Person (26 Abfuhren x 10 kg x 0,32 €/kg Zusatzgebühr). Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich bis Ende März 2026.
Die Höhe der Pauschale erfolgt in Anlehnung an die bis Ende 2023 praktizierte Regelung (26 vergünstigte Windelsäcke), wobei ein Gewicht von 10 kg/Abfuhr (Höchstgewicht für Abfallsäcke gem. § 9 Abs. 5 der Abfallsatzung der RegioEntsorgung) berücksichtigt wird.
Bei einem unterjährigen Anspruch erfolgt die Auszahlung anteilsmäßig.
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- Antrag Zuschuss Windelentsorgung
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Zuständige Einrichtungen
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Steuern und Abgaben
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- Straße: Laufenstraße Hausnummer: 84
- PLZ: 52156 Ort: Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-231
- E-Mail:
- ursula.koestner@stadt.monschau.de