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Wahlen

Beschreibung

Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetzes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sogenannten Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister/in, Städteregionstag, Städteregionsrat/rätin)
  • Bürgerentscheide

Die Organisation der Wahlen ist in der Organisationseinheit Zentrale Dienste angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Wahlbezirke bis hin zur Feststellung des Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Monschau. 

Downloadbereich

  • Information nach Art. 13 EU-DSGVO_Antrag auf Briefwahl
  • Information nach Art. 13 EU-DSGVO_Einberufung Wahlhelfer  

Artikel 38 des Grundgesetzes

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen