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Plakatierung
Beschreibung
Das Aufstellen / Anbringen von Werbeplakaten / Plakaten / Großraumplakate für Politische Veranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen auf städtischer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003 genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Anzahl von Plakaten für einen bestimmten Zeitraum erteilt.
Downloadbereich
- Antrag auf Erteilung einer Plakatierung
Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003
Die unerlaubte Aufstellung von Werbeplakaten / Großraumplakaten für Veranstaltungen auf städtischer Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-225
- E-Mail:
- alexander.carls@stadt.monschau.de