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Befreiung der Ausweispflicht

Beschreibung

Auf Antrag kann eine Person unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausweispflicht befreit werden.

Dieser Antrag kann von der betreffenden Person selbst gestellt werden (s. Download Eigenantrag) oder von einer bevollmächtigten Person oder Betreuer/in (s. Download Vollmacht).

Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird eine gesiegelte Bescheinigung der Ausweispflichtbefreiung ausgestellt.

 

Downloadbereich

  • Antrag auf Ausweispflichtbefreiung (Eigenantrag)
  • Antrag auf Ausweispflichtbefreiung (Vollmacht)

§ 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.