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Zwischenzähler
Beschreibung
Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch einen ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen, der durch das von der Stadt Monschau beauftragtes Unternehmen (Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach) eingebaut wird.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden (sog. Wasserschwundmengen), bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassermenge unberücksichtigt (z.B. für Gartenbewässerung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen zur Tränkung der Tiere). Schwimmbäder und Pools sind ausgeschlossen.
Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Für den Einbau von Zwischenzählern und die Feststellung/Abrechnung der zusätzlichen bzw. zurückgehaltenen Wassermengen ist eine Gebühr in Höhe von 25,20 €/Jahr zu entrichten. Daher sollte vorher geprüft werden, ob der Aufwand mit der abzusetzenden Schmutzwassergebühr in einem angemessenen Verhältnis steht oder ob es ggf. kostengünstiger ist, Regenwasser zur Gartenbewässerung etc. zu nutze.
Downloadbereich
- Vorbereitung zum Einbau von Zwischenzählern
- Einbau Zwischenzähler
- Information Regenwassernutzungsanlagen
- Abmeldung Zwischenzähler
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Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-303
- E-Mail:
- georg.mueller@stadt.monschau.de