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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Monschau bestehen.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler*innen/Bauträger*innen
- Versicherungsvermittler*innen nach § 34 ff GewO
- oder auch für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Sie möchten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie telefonisch oder schriftlich beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Außerdem können Sie mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Bescheinigung direkt mitnehmen.
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Monschau (Tarif-Nr. 3) vom 02.07.2001
- Personalausweis oder Pass
- Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,00 € erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Finanzbuchhaltung, Vollstreckung
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-234
- E-Mail:
- sofie.lennartz@stadt.monschau.de