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An-/Ab- und Ummeldung Erstwohnsitz

Beschreibung

Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-, ab- oder umzumelden.

Meldepflichtig sind:

  • alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.

Nicht meldepflichtig sind:

  • Personen bis 16 Jahren; hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
  • Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als zwei Monate eine Wohnung innerhalb Dürens beziehen
  • Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten

 

Downloadbereich

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Info Datenschutz-Grundverordnung
  • Einverständniserklärung bei Umzug von Minderjährigen

§ 17  Abs. 1 BMG

Zur Anmeldung sind mitzubringen:

  • Personalausweis und evtl. Reisepass (bei Kindern: Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • Wohnungsgeberbestätigung (s. Download "Wohnungsgeberbestätigung")

Für diese Dienstleistung fallen keine Kosten an.