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Geburtenanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung der Hebamme, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern das Stammbuch bzw. die Eheurkunde vorzulegen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlagen vorab beim Standesamt zu erfragen.
In der Regel werden für die Beurkundung folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über eine Geburt
- Erklärung über den Namen des Kindes
- Personalausweis oder Reisepässe der Eltern
- Auszug aus dem Eheregister
- Auszug aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunden der Eltern
- Wenn vorhanden Vaterschaftsanerkennung
Die Vorlage weiterer Unterlagen ist vom Familienstand der Eltern abhängig. Bitte erfragen Sie beim Standesamt, welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind.
Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 € jede weitere, zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 €
Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-215
- E-Mail:
- eva.mertens@stadt.monschau.de