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Straßenreinigungsgebühren

Beschreibung

Die Stadt Monschau erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des erschlossenen Grundstücks (Anlieger und Hinterlieger).

Die gültige Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren finden Sie hier.


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  • Straßenreinigungsgebühren 2024

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW

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