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Straßenreinigungsgebühren
Beschreibung
Die Stadt Monschau erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des erschlossenen Grundstücks (Anlieger und Hinterlieger).
Die gültige Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren finden Sie hier.
Downloadbereich
- Straßenreinigungsgebühren 2024
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-231
- E-Mail:
- ursula.koestner@stadt.monschau.de