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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Kurzbeschreibung

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Es gibt zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.

Fall 1:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet
  • haben aber nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung:
https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

 

Fall 2:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück
  • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung:
https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

Dieser Antrag nach Anlage 2 a (Fall 2) muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) eingereicht werden; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

 

Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.

Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche und zum Antrag finden Sie hier.

 

Downloadbereich: 

  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche - Fall 1
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche - Fall 2

§ 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz

Ob in Ihrem Fall - neben dem Antrag - weitere Unterlagen beizufügen sind, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Antragsformular.

Der Antrag muss spätestens am 02. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein.

Der Antrag wird in der Regel am (Werk-)Tag des Eingangs bearbeitet und die Briefwahlunterlagen zeitnah versandt, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind.