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Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Von deutschen Staatsangehörigen, die beabsichtigen, sich im Ausland trauen zu lassen, wird in verschiedenen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des Standesamtes, aus der hervorgeht, dass der Heirat nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am aktuellen Wohnort oder des letzten Wohnortes in Deutschland.
Da die zukünftigen Eheleute im Ehefähigkeitszeugnis namentlich benannt werden, sind von beiden diverse Unterlagen vorzulegen, die sich nach den persönlichen Verhältnissen richten.
Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt nach, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungstag 6 Monate gültig.
Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit dem Standesbeamten ist daher erforderlich.
Gemäß der Anlage 1 zu § 1 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW fallen osten in Höhe von 40,00 € an.
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-215
- E-Mail:
- eva.mertens@stadt.monschau.de