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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein kann von Wohnungssuchenden beantragt werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für den Bezug einer geförderten Wohnung erforderlich. Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer eines Jahres und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist erst dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Sozialamt.
Folgende Einkommensgrenzen (Steuerbrutto jährlich) sind maßgeblich:
1-Personen-Haushalt 20.420,00 €
2-Personen-Haushalt 24.600,00 €
Zuschlag für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 5.660,00 €
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind
im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz 740,00 €
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate aller zum Haushalt gehörenden Personen, die über eigenes Einkommen verfügen
- evtl. Schulbescheinigung für Kinder über 16 Jahre
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über z.B. Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsverpflichtungen
Der WBS ist gebührenpflichtig (i.d.R. 10,00 €) und 1 Jahr gültig; er berechtigt den Antragsteller, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Radermacher
stv. Fachbereichsleiterin- Telefon:
- 02472 81-273
- E-Mail:
- cindy.radermacher@stadt.monschau.de