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Sterbefälle

Beschreibung

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall, der in Monschau eingetreten ist, ist somit beim Standesamt in Monschau anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, z.B. in Simmerath, ist das Standesamt in Simmerath zuständig.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an das Standesamt.

Für die Beurkundung des Sterbefalls werden beim Standesamt folgende Unterlagen benötigt:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung des Arztes

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.

Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder eine anerkannte Übersetzerin gegebenenfalls benötigt.
Für Verstorbene, die im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (beispielsweise Registrierschein, Bescheinigung über Namensführung).

Ausstellung einer Sterbeurkunde: 10,00 €

Jede weitere, zeitgleich gefertigte Sterbeurkunde: 5,00 €

Urkunden für Rente, Krankenkasse, Bestattung sind gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen