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Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Durch Multiplikation mit dem Hebesatz der Stadt Monschau (zz. 499 %) errechnet sich die Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr.

Der Gewerbesteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) wird vom zuständigen Finanzamt bekannt gegeben. Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Der Grundlagenbescheid ist für die Kommune bindend. Etwaige Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid sind beim Finanzamt zu erheben. Auch ein eventueller Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist dort zu stellen.

 

Gewerbesteuervorauszahlungen 

Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich auf der Grundlage des letzten Messbescheides festgesetzt (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen 2021 und Folgejahre aufgrund des Messbescheides 2020). Sie werden zu je einem Viertel am 15. Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November des Jahres fällig.

Entsprechen die Erträge der Vorauszahlungsjahre nicht dem Ergebnis des letzten Veranlagungsjahres, können Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke stellen. Wird seitens des Finanzamtes dann ein Vorauszahlungsmessbescheid erlassen, so ist die Kommune an diesen Grundlagenbescheid gebunden.

 

Erteilung einer Einzugsermächtigung

Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich.

 

Empfangsvollmacht

Falls Sie möchten, dass Ihre Gewerbesteuerbescheide an Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater oder eine andere bevollmächtigte Person gesandt werden sollen, legen Sie bitte eine Vollmacht vor. Das Formular hierzu ist ebenfalls im Downloadbereich hinterlegt.

 

Downloadbereich

  • Einzugsermächtigung
  • Empfangsvollmacht (Falls Sie möchten, dass Ihre Gewerbesteuerbescheide an Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater oder eine andere bevollmächtigte Person gesandt werden sollen, legen Sie bitte eine Vollmacht vor.)

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