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Hundeangelegenheiten Große / Gefährliche Hunde

Beschreibung

Hundeangelegenheiten für große Hunde (nach dem Landeshundegesetz NRW)

Große Hunde:

Große Hunde (40 cm/20 kg) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht, sondern auch nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.

  • Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
  • Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).

Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.

 

Voraussetzungen zur Haltung eines großen Hundes:

Anzeige der Haltung eines Hundes (siehe "Downloads") beim zuständigen Ordnungsamt unter Vorlage folgender Unterlagen:

  • Sachkundenachweis durch Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein-Westfalen autorisierten Tierarztes, Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigenden Stelle oder Vorlage des Jagdscheins
  • Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € für Personen- und 250.000,00 € für sonstige Schäden
  • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochipimplantation erfolgt durch den Tierarzt)

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Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)

Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim Steueramt versteuert werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz genehmigungspflichtig bzw. es bedarf einer Erlaubnis:

  • Anlage 1 (§ 3 LHundG NRW)

Beispiele: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier usw. (Hunde der Anlage 1 dürfen nicht aus dem Ausland eingeführt werden)

 

  • Anlage 2 (§ 10 LHundG NRW)

Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z. B. Rottweiler-Mix).

Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z. B. eine Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung. Solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, ist das Tier immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen.

 

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Verfahrensablauf

Vorgehen Anmeldung (große Hunde etc.)

Die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes gem. § 11 LHundG oder der Antrag gem. § 4 LHundG NRW kann beim Ordnungsamt mittels Vordruckes schriftlich, per E-Mail oder persönlich eingereicht werden.

Vorgehen Anmeldung (Steueramt)

Hunde können beim Steueramt online oder telefonisch angemeldet werden.

Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

Vorgehen Abmeldung

Eine Abmeldung kann online oder gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erfolgen. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben oder einzusenden. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

Vorgehen Antrag Hundesteuer-Ersatzmarke

Grundsätzlich erfolgt die Zusendung einer Hundesteuermarke mit dem ersten Festsetzungsbescheid zur Hundesteuer. Diese Marke gilt, solange der Hund vom Halter im Stadtgebiet gehalten wird.

Eine Ersatzmarke kann bei Verlust persönlich oder online beim Steueramt der Stadt Monschau beantragt werden.        

 

Downloadbereich

  • Anzeige für große Hunde 
  • Antrag auf Erlaubnis Erlaubnis zur Hundehaltung bestimmter Rassen und gefährliche Rassen 
  • Hundesteuer Vordruck
  • Einzugsermächtigung
  • Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
  • Hundesteuersatzung der Stadt Monschau
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Voraussetzungen zur Haltung eines Großen Hundes:

Anzeige der Haltung eines Hundes (siehe "Downloads") beim zuständigen Ordnungsamt unter Vorlage folgender Unterlagen:

  • Sachkundenachweis durch Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein-Westfalen autorisierten Tierarztes, Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigenden Stelle oder Vorlage des Jagdscheins
  • Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € für Personen- und 250.000,00 € für sonstige Schäden
  • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochipimplantation erfolgt durch den Tierarzt)

 

Voraussetzung zur Haltung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rassen:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW (siehe "Downloads") beim zuständigen Ordnungsamt unter Vorlage folgender Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis des Veterinäramtes der StädteRegion Aachen

Das Halten eines nicht versteuerten oder nicht angezeigten (großen) Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die zu zahlende Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Verwaltungsgebühr für die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 €

Verwaltungsgebühr für die Entscheidung über die Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde, bzw. Hunde bestimmter Rassen: 30,00 – 100,00 €