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Schiedsmannangelegenheiten

Beschreibung

„Schlichten statt richten"

Das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen ausgeübt.

Aufgaben:

Ihre Aufgabe ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.

In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

 

Voraussetzungen - Persönliche Voraussetzungen

Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Schiedsperson kann jeder werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 75 Jahre ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Sie wird für 5 Jahre von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt und von den Präsidenten beziehungsweise Direktoren der Amtsgerichte ernannt.

 

Zuständigkeit & Ansprechpartner:  Schiedspersonen - Amtsgericht Monschau

Manfred Huppertz
Hohe Straße 26
52156 Monschau
Schiedsamtsbezirk: Monschau

1. Vertretung:

Kommissarisch:
Karl Rambadt
Bruchbendstraße 33
52152 Simmerath
+49 2473 7728

Schiedsamtsbezirk: Monschau

 

Link: Amtsgericht Monschau: Streitschlichtung / Schiedsleute (nrw.de)

  • Gesetzliche Grundlage
  • Näheres regelt das Schiedsamtsgesetz NRW

Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich festgelegt. Sie betragen je nach Fall zwischen 10 € und 40 €, zuzüglich Auslagen.

Beratungen zum Verfahren sind kostenlos.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen