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Vorläufiger Personalausweis

Beschreibung

Vorläufige Personalausweise können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in unserer Stadt liegt. Sollten Sie im Ausland wohnen und den vorläufigen Personalausweis hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.

Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis direkt bei Vorsprache.

 

Downloadbereich

  • Antrag Minderjährige
  • Merkblatt

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis
  • 1 biometrisches Passfoto
  • bei Antragstellung bis zum 16. Lebensjahr ist die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich (siehe Download).

Die Gültigkeit beträgt 3 Monate.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)

Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

Die Gebühr beträgt 10,00 €.

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