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Windelsack
Beschreibung
Ersatz für Windelsäcke
An Stelle der bisher vergünstigt ausgegebenen Windelsäcke für Kleinkinder (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) und Inkontinenz-Patienten, werden seit Beginn des Jahres 2024 bei jeder Leerung des Restmüllgefäßes „15 kg als Gutschrift“ gewährt.
Die als Gutschrift gewährte Abfallmenge wird bei der Verbrauchsabrechnung zur Abfallgebühr im Grundbesitzabgabenbescheid berücksichtigt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Steuern und Abgaben
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02472 81-231
- E-Mail:
- ursula.koestner@stadt.monschau.de