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Windelsack

Beschreibung

Ersatz für Windelsäcke

An Stelle der bisher vergünstigt ausgegebenen Windelsäcke für Kleinkinder (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) und Inkontinenz-Patienten, werden seit Beginn des Jahres 2024 bei jeder Leerung des Restmüllgefäßes bis zu 15 kg als Gutschrift gewährt.

Da die tatsächlich abgefahrene Restmüllmenge für die Ermittlung der Zusatzgebühr erst Anfang des kommenden Jahres feststeht, erhalten die Anspruchsberechtigten im Frühjahr 2025 eine entsprechende Gutschrift.

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