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Wahlen
Beschreibung
Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetzes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sogenannten Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister/in, Städteregionstag, Städteregionsrat/rätin)
- Bürgerentscheide
Die Organisation der Wahlen ist in der Organisationseinheit Zentrale Dienste angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Wahlbezirke bis hin zur Feststellung des Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Monschau.
Downloadbereich
- Information nach Art. 13 EU-DSGVO_Antrag auf Briefwahl
- Information nach Art. 13 EU-DSGVO_Einberufung Wahlhelfer
Artikel 38 des Grundgesetzes
www.monschau.de
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Zentrale Dienste
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- Laufenstraße 84
- 52156 Monschau
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02472 81-241
- E-Mail:
- agnes.kirch@stadt.monschau.de
-
Frau Compes
stv. Fachbereichsleiterin- Telefon:
- 02472 81-218
- E-Mail:
- andrea.compes@stadt.monschau.de