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Straßenreinigung

Beschreibung

Die Straßenreinigung umfasst die Reinigung auf öffentlichen

  • Straßen
  • Gehwegen
  • Parkplätzen
  • Plätzen und Anlagen

innerhalb geschlossener Ortslagen. Dabei wird zwischen Sommer- und Winterreinigung unterschieden.

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wurde die Reinigung der Verkehrsflächen (Straßen und Gehwege) teilweise auf die Anwohner übertragen. Eine entsprechende Übersicht zur Einteilung der Sommer- bzw. Winterreinigung finden Sie im zugehörigen Anhang dieser Satzung. Hiervon ausgenommen ist die Winterwartung auf öffentlichen Gemeindestraßen, da deren Reinigung nicht auf die Anwohner übertragen wurde.

Sommerreinigung

Um die regelmäßige Reinigung von Verkehrsflächen zu verbessern, steht der Stadt Monschau eine eigens hierfür angeschaffte Kehrmaschine zur Verfügung. Diese wird in den Monaten von April bis Oktober eingesetzt.

Winterreinigung

Die Stadt Monschau betreibt die Winterreinigung von gewidmeten und somit dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Straßen, (Geh)wegen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslagen.

  • Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
  • Anlage Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

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